Vorfahrt für Handel, Landwirtschaft und Gewerbe – Radwegenetz

08.03.2021


Die Stadt Frankenberg hat, mit Unterstützung der FDP-Fraktion, ein umfangreiches Radwegekonzept erstellen lassen. Die Zielsetzung ist, in einem modernen Mobilitätskonzept auch das Fahrrad als Fortbewegungsmittel für innerstädtische Erledigungen attraktiv zu machen. Diese Idee findet die volle Unterstützung der FDP Frankenberg, da sie die Attraktivität unserer Stadt erhöht und unser Leben bereichert.

Leider mussten wir bei der Überprüfung des Konzepts erhebliche Mängel feststellen, die befürchten lassen, dass mit einer automatischen Umsetzung auch starke Einschränkungen des Auto- und Wirtschaftsverkehrs einhergehen. Beispielhaft hier einigen Maßnahmen, die Konflikte nach sich ziehen könnten:

Durchgangsstraße Schreufa und Verbindung nach Frankenberg:
Es wird vorgeschlagen, die Sachsenberger Str. in Schreufa so umzugestalten, dass mittig eine 4,50 m breite Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr und beidseitig davon Fahrradstreifen von je 1,25 m Breite angelegt werden. Damit einhergehend würde ein beidseitiges Parkverbot auf der ganzen Ortsdurchfahrt eingerichtet.
Auf der Verbindungsstraße nach Frankenberg soll die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt und der Radverkehr vom jetzigen Radweg auf die Fahrbahn verlegt werden.

Wilhelmstraße:
Beidseitig mindestens 1,40 m breite Schutzstreifen (und damit natürlich Parkverbot). LKW-Begegnungsverkehr ist damit nur über das Ausweichen auf die Schutzstreifen möglich.

Siegener Str. Richtung Ortsausgang:
Markierung eines einseitigen Schutzstreifens von 1,50 m Breite in Richtung Röddenau und eine Restfahrbahnbreite für den KFZ-Verkehr von 4,50 m. Auf dieser Fahrbahn soll sich der Schwerverkehr in und aus dem Gewerbegebiet In der Aue bewegen.

Geismarer Straße – Kanton-Brou-Straße – Ritterstraße:
Für diesen Kreuzungsbereich werden mehrere Varianten vorgeschlagen. Einige dieser Varianten beinträchtigen den Bus- und LKW-Verkehr.

Eine Behinderung des Kraftfahrzeugverkehrs durch fahrradfreundliche Baumaßnahmen ist unserer Auffassung nach nicht im Sinne der Fahrradfahrer, die als verletzlichste Verkehrsteilnehmer, durch eine Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs gefährdet werden. Solche Maßnahmen sind auch nicht im Sinne aller Verkehrsteilnehmer, die in einem modernen Mobilitätsmix respektvoll miteinander umgehen können sollten.

Deshalb haben wir den Änderungsantrag der schwarz-grünen Koalition unterstützt, der vor der Ausführung einer jeden Maßnahme des Radwegekonzepts eine Beratung und Beschlussfassung im Parlament vorsieht.

Wir möchten Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität mit einem gesamten Verkehrskonzept, das auch Rücksicht auf das Auto als Hauptverkehrsmittel im ländlichen Raum nimmt, in Einklang bringen. Damit wir alle auf unserem Fortbewegungsmittel der Wahl ans Ziel kommen, ohne ein ideologisch motiviertes Konkurrenzdenken durch widersinnige Maßnahmen zu fördern.