Straßenbeiträge abgeschafft!

28.01.2021

Straßenbeiträge abgeschafft! Antrag der FDP fraktionsübergreifend angenommen.

Antrag der FDP fraktionsübergreifend angenommen!

Mit dem Antrag der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge aus dem Jahr 2018 wurde in Frankenberg eine rege Diskussion zu diesem Thema angestoßen.

Inzwischen hat unser Vorschlag über alle Parteien hinweg sehr positiven Anklang gefunden.

Der Druck aus der Bevölkerung gegen geplante Maßnahmen, weil hohe einmalige Belastungen befürchtet werden, hat sicher dazu beigetragen.

Lösungen zu finden, die von den Anwohnern als gerecht empfunden werden, das ist kaum machbar und daher gehören die Straßenanliegerbeiträge hier bei uns, wie schon in einem ganzen Teil anderer hessischer Kommunen, abgeschafft.

Oft fühlen sich Grundstückseigentümer ungerecht behandelt.

Das führt zu Rechtstreitigkeiten, wie man gerade gestern über einen Fall in Battenberg lesen konnte.

Der Verwaltungsaufwand des Bauamtes zur Berechnung von Beitragsbescheiden und die Erhebung sind arbeits- und auch kostenaufwendig.

Die damit verbundenen Debatten mit den Grundstückseigentümern, eventuell noch Klageverfahren vor Gerichten, würden entfallen. Wieviel bleibt also von dem Anliegeranteil nach Abzug der Personalkosten letztlich überhaupt übrig?

Eine solide Finanzierung des Einnahmeausfalls der Stadt muss noch beraten werden. Hier ist vor allem die Landesregierung gefordert.

Wir wollen nicht die starke punktuelle finanzielle Belastung durch eine schwache dauerhafte Belastung ersetzen. Dazu benötigen wir die Unterstützung aus Wiesbaden und werden auch intensiv nach Einsparmöglichkeiten in unserem städtischen Haushalt suchen.

Es ist den Bürgern, insbesondere auch in den Stadtteilen, nicht zu vermitteln in Frankenberg eine Landesgartenschau mit erheblichen Folgekosten für die anschließende Grünpflege durchführen zu wollen und für die Erneuerung von Straßen sollen keine Mittel da sein?    

Die FDP-Fraktion spricht sich für eine kompensationsfreie Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge aus. Damit ist auch die Diskussion über einen Ausgleich an die Zahler der Vorjahre vom Tisch. Da für das Jahr 2021 keine grundhaften Straßenerneuerungen vorgesehen sind, bleibt Zeit, um den Investitionsbedarf nach Straßenkataster für die Folgejahre zu ermitteln. 

Wir stimmen dem Vorschlag die Aufhebungssatzung zum 01.01.2022 auf den Weg zu bringen zu. Nach der Kommunalwahl wird sich dann das neu besetzte Stadtparlament mit den Finanzierungsfragen befassen.